Besonders bei Sporturlauben kann oftmals Unvorhergesehenes dazwischen kommen. Da reicht schon eine schwere Grippe oder ein verstauchter Knöchel aus, dass ihr die gebuchte Reise nicht antreten könnt. Wir haben zusammen mit der HanseMerkur Versicherung überlegt, welche Versicherungen für einen Skiurlaub sinnvoll sind. Das Ergebnis ist eine speziell auf Skiurlaube zugeschnittene Reiseversicherung inkl. wichtiger Zusatzleistungen.
Wir empfehlen die "E&P-Reise-Versicherung", die nicht teurer als die "normale" RRV ist.
>>> alle Produktinformation zu diesen Leistungen siehe "E&P - Reisen & Events - Versicherung" (PDF)
Reisepreise / Prämien pro Person | Reisepreise / Prämien Familie |
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Im Versicherungsfall erstattet die RRV (abzüglich Selbstbehalt*)
*Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme Ambulant behandelte Erkrankung. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person.
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn nach Beginn des Versicherungsschutzes ein versichertes Ereignis eintritt. Das versicherte Ereignis betrifft Sie oder eine Risikoperson und
Ersetzt wird/werden im Falle eines Reiseabbruchs im versicherten Fall:
Hier geht es zur Direktbuchung der Reiseabbruch-Versicherung ("Urlaubsgarantie")
Selbstbeteiligung fällt an, wenn der Versicherungsfall aufgrund einer unerwartetenschweren Erkrankung eingetreten ist und die unerwarteteschwere Erkrankung ambulant behandelt wurde. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25€ je versicherte Person.
Familien sind bis zur Höhe des versicherten Gesamtreisepreises versichert! Die Familientarife gelten nicht für zwei Erwachsene ohne Kinder.
Definition Familie: Als Familie gelten max. 2 Erwachsene und mindestens 1 mitreisendes Kind bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Es ist kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich.
Falls du die Versicherung nachträglich abschließen möchtest, benutze den folgenden Link:
Nachbuchung Reiseversicherungen der HanseMerkur.
Für Nachbuchungen gelten folgende Fristen:
Die Reiserücktrittskostenversicherung ist sofort bei der Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reisebeginn abzuschließen. Liegen zwischen der Reisebuchung und dem Reiseantritt weniger als 30 Tage muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen.
Detaillierte Infos zu beiden Reiserücktrittsversicherungen und weiteren Versicherungen für eure Reise (Kranken-, Reisegepäckversicherung, etc.) findet ihr auch unter HanseMerkur Reiseversicherungen.
Schadensmeldung mit Stornierungsunterlagen bitte formlos an:
HanseMerkur Reiseversicherung AG
Abt. RLK / Leistung
Siegfried-Wedells-Platz 1
20352 Hamburg
Telefon: 040 / 4119 - 1919
Telefax: 040 / 4119 - 3040
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Bitte frühzeitig den Reiserrücktritt melden und ggf. Stornierungsfristen und -gebühren beachten. (siehe AGBs 5 Rücktritt durch den Reisenden, Nach- und Umbuchungen und Ersatzpersonen)